AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den ONLINE-SHOP der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG (nachfolgend AGB genannt)

1. Allgemeines

Die nachstehenden AGBs gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Alle abweichenden Vorschriften der Vertragspartner widerspricht die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG hiermit ausdrücklich. Abweichungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bekommen nur Gültigkeit, wenn die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG diesen schriftlich zustimmt.


2. Vertragsschluss

Das Angebot von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG ist unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen der im Shop angezeigten Abbildungen (Farben, Masse usw.) oder Beschreibungen sind möglich. Durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellung absenden" am Ende des Bestellprozesses erfolgt eine verbindliche Bestellung der sich im Warenkorb befindenden Ware. Die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG informiert umgehend über den Empfang der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail. Diese automatisierte E-Mail bestätigt, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Vorbehalten bleiben die Absage seitens des Lieferanten von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG und Fälle von höherer Gewalt.


3. Preise

Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWSt., ohne Porto und Verpackung und ohne evtl. Nachnahmegebühren. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit geändert werden.


4. Lieferfrist

Die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG ist bestrebt, angegebene Lieferfristen pünktlich einzuhalten; eine Verbindlichkeit kann die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG jedoch nicht übernehmen. Bei Streiks der Lieferanten, der Transportanstalten, der Zollbeamten oder bei anderen Fällen von Drittverschulden verlängern sich die zugesagten Fristen automatisch um die Dauer der Verzögerung. Im Verzugsfall ist der Käufer zur Stellung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.


5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug von Skonto. Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten. Die Zahlungsfrist ist auch bei berechtigten Garantieansprüchen einzuhalten. Für den Zahlungseingang ist der Tag massgebend, an dem DÜBÖR Backtrennmittelund Apparatebau AG über den Betrag verfügen kann. Der Schuldner verzichtet darauf, allfällige Forderungen gegen DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG mit dem Kaufpreis zu verrechnen.


6. Zahlungsverzug

Überschreitet der Käufer einen Zahlungstermin, so kommt der Käufer ohne vorherige Mahnung in Verzug, und die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG ist berechtigt, ihm zusätzlich Verzugszinsen von mindestens 5 % des geschuldeten Betrages zu belasten. Die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers vor, vom Vertrag zurückzutreten.  


7. Lieferung

Die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG beliefert ausschliesslich die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Kunden der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG können in der Regel davon ausgehen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich vorrätig ist und dass die Ware innerhalb des online verfügbaren Zeitfensters an die vereinbarte Lieferadresse zugestellt wird. Sollte ein Produkt gerade nicht mehr vorrätig sein, so kann sich die Lieferung zwischen 2 – 4 Wochen verzögern. Sollte Ware ausnahmsweise nicht vorrätig sein, informiert die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG über die Lieferverzögerung und vereinbart das weitere Vorgehen individuell.


8. Versand

Der Versand findet über unseren Logistikdienstleister Galliker Transport AG mengenabhängig per Spediteur oder wahlweise per DHL bzw. Schweizerische Post AG statt. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschliesslich der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG. Die jeweils aktuellen Versandkosten sind online unter dem Punkt "Versandkosten" ersichtlich. Über abweichende Kosten wird der Käufer informiert. Es bleibt der DÜBÖR Backtrennmittelund Apparatebau AG vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zusätzliche Versandkosten entstehen hierdurch nicht. Änderungen nach erfolgter Bestellung werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt. Technische Änderungen an Kaufobjekten können von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG im Interesse einer technischen Verbesserung bis zur Auslieferung unaufgefordert vorgenommen werden.


9. Mängel an der gelieferten Ware

Mängel an der gelieferten Ware sind unverzüglich nach deren Entdecken an die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG mitzuteilen. Bei Lieferung durch einen Spediteur wie auch durch die Schweizerische Post AG oder DHL muss ein allfälliger Transportschaden sofort bei Ankunft der Ware dem Spediteur mitgeteilt werden. Der Schaden muss auf dem Lieferschein der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG / Galliker Transport AG vermerkt und beidseitig unterzeichnet werden. Bei allen anderen Transportschäden mit dem Transportmittel Schweizer Post AG, DHL verpflichtet sich der Empfänger, sich für Transportschäden von der Transportfirma ein Schadensformular aushändigen zu lassen.


10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG. Die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.


11. Gewährleistung

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG für Mängel ist hiermit wegbedungen. An ihre Stelle tritt der Anspruch des Käufers auf kostenlose Nachbesserung, wenn er während der vereinbarten Garantiezeit den Mangel anzeigt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, beträgt die Garantiezeit für Maschinen und Geräte 1 Jahr. Die Garantiezeit beginnt am Liefertag. DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG behält sich an Stelle der Nachbesserung vor, Teile des Kaufobjekts zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG über. Natürliche Abnützung gilt nicht als Mangel. Bei Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, besteht kein Anspruch des Käufers. Ebenso besteht kein Anspruch des Käufers, wenn er oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Kaufobjekt vorgenommen haben. Nachbesserung wird nur gegenüber dem Käufer geleistet. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz eines durch den Mangel des Kaufobjektes entstandenen allfälligen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens (wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsverluste, etc.) Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche Ansprüche sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen auch für ausservertragliche Ansprüche.


12. Widerrufsrecht

Die bestellte und von der DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG gelieferte Ware kann, ohne Angaben von Gründen, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, an die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG zurückgesendet werden. Die Porto- und Verpackungskosten der zuvor durch die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG gelieferten Waren bleiben beim Besteller der Ware. Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit der Rücksendung von Waren an die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG entstehen, übernimmt die DÜBÖR Backtrennmittel- und Apparatebau AG nicht. Für rückgesendete Waren gibt es keine Barauszahlung. Die Rücksendung wird nur mit einem Gutschein vergütet. Dieses Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nicht für technische Hilfsstoffe, Lebensmittel u. ä.


13. Anwendbares Recht

Es ist schweizerisches Recht anwendbar.


14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 5074 Eiken, Schweiz



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